Im Hausarztprogramm, auch Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) genannt, wählen Patienten ihren Hausarzt als ersten Ansprechpartner in allen Fragen zu ihrer Gesundheit.

MEIN HAUSARZTPROGRAMM


Das Hausarztprogramm wurde eingeführt, um Patienten eine bessere und umfassendere medizinische Versorgung anzubieten. Heute ist das Hausarztprogramm fester Bestandteil des Gesundheitswesens.

Mit ihrer Teilnahme entscheiden sich Patienten für ein Jahr immer zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen, der dann bei Bedarf die Behandlung mit anderen Ärzten, Kliniken und Physiotherapeuten koordiniert. Dadurch kann er alle Befunde in seiner Praxis sammeln und behält leichter den Überblick z.B. über die verschriebenen Medikamente.

So können Risiken, wie Neben- oder Wechselwirkungen unterschiedlicher Medikamente, vermieden werden.

Hier geht’s zum Hausarztprogramm:

www.mein-hausarztprogramm.de

Patientenverfügung

Haben Sie für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob Sie in bestimmte Untersuchungen Ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen, prüft ein Betreuer oder ein von Ihnen Bevollmächtigter, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.

Textbausteine für eine Patientenverfügung laden

(Wir sind nicht für Inhalte oder Vollständigkeit verantwortlich)


Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson für den Fall Ihrer Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit für bestimmte Bereiche, z. B. für die gesundheitlichen Angelegenheiten. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter Ihres Willens. Er verschafft Ihrem Willen Ausdruck und Geltung.

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(Wir sind nicht für Inhalte oder Vollständigkeit verantwortlich)

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Vormundschaftsgericht bestimmte Willensäußerung von Ihnen für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn Sie infolge einer Krankheit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss.


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